Herzlich willkommen beim

Cannabis Social Club
Laatzen e.V. i.G.

Cannabis genießen mit Verantwortung

Der CSC für Laatzen, Hannover & Umgebung

  • Stadt Laatzen
  • Hannover
  • Hildesheim
  • Grasdorf
  • Stadt Langenhagen
  • Sarstedt
  • Stadt Garbsen
  • Rethen
  • Pattensen
Die Anbauvereinigung in deiner Nähe.

Freie Plätze: <350

Standort: 30880 Laatzen (Region Hannover)

Wichtig: Der Verein ist in Gründung, die Gesamtanzahl der Mitglieder ist gesetzlich auf 500 limitiert.

Unser Verein ist in Gründung und wir brauchen Dich jetzt. Stand März 2024
Du darfst nur in einer Anbauvereinigung angemeldet sein. Entscheide Dich also für unsere.
Registriere Dich unverbindlich und kostenlos um beim Start mit dabei zu sein.

Zur Anmeldung

Das Cannabisgesetz tritt am 01. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 01. Juli 2024 vorgesehen.
Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören. Vielleicht hast Du noch Fragen oder spezielle Anliegen? Bevor Du uns aber kontaktierst, empfehlen wir Dir noch einen Blick in unsere FAQ zu werfen. Dort findest Du möglicherweise bereits Antworten auf deine Anliegen.

Kontaktformular

Wer sind wir?

Warum unserer Anbauvereinigung beitreten?

Der Verein ist nicht gewinnorientiert, das heißt Du profitierst vor allem bei den günstigen Preisen, zu denen Du es selbst nicht anbauen kannst, dazu kommt die Gemeinschaft, der CSC. Mehr zu den Preisen in naher Zukunft, wir streben 5 Euro pro Gramm an, um den Konsum unserer Mitglieder nicht zu stark zu verstärken, der Preis soll aber stabil bei 5 Euro bleiben, egal welche Geschmacksrichtung bzw. Sorte.

Dein reines Cannabis als Blüten oder Haschisch einfach abholen wie im Shop.

Professioneller Anbau des Cannabis, Überwachung und Dokumentation des Cannabis Anbaus in allen Stadien sowie Sorten in ihrer reinsten und höchsten Qualität. Wir streben eine ausgezeichnete Qualität der Blüten an, dazu werden wir Labor und Industrietechnik einsetzen sowie ständige Tests und Kontrollen durchführen. Der Verein ist für Berufstätige und Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen gleichermaßen geeignet. Es ist nicht erforderlich Mitzuhelfen, wir verstehen das nicht jeder mitzuhelfen kann daher übernehmen wir den Anbau des Cannabis, Du musst also keine extra Kurse belegen.

Im Verin erhälst Du weiterhin Hilfe beim Eigenanbau Zuhause oder auch beim Aufhören. Wir stehen Dir aber auch sonst zur Seite.
Eine Abgabe des angebauten Cannabis erfolgt nur an die Vereins Mitglieder.

Drei Schritte zum Glück

Registrierung

Mitglied werden & Konsumpaket wählen

Prüfung

Verifizieren & Bezahlen

Fun Part

Cannabis abholen & beraten lassen

Geplanter Start der Anbauvereinigung nach Lizenzvergabe ~ 01.07.2024 - 01.08.2024

Kai beim Gießen

Wir sind ganz Neu - Sei mit dabei

Der Verein wird erst jetzt gegründet, da wir nun mit Sicherheit wissen das, dass Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis kommt. Dafür ein großes Dankeschön an die Politiker, die dies 2023/2024 ermöglicht haben. Das Gesetz tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Weitere Informationen zum Gesetz findest Du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter Cannabisgesetz (CanG). Die Anbauvereinigungen / Cannabis Social Clubs dürfen jedoch erst in einigen Monaten öffnen, im 2. Schritt und erst nachdem sie eine Lizenz erhalten haben.

Ein wichtiger Punkt bei uns ist der Preis, Du zahlst nämlich nur 5 EUR / Gramm egal welche Sorte. Du musst bei uns nichts extra zahlen bei der Abholung. Der Mitgliedsbeitrag wird berechnet aus der Grundgebühr (~5 EUR) und dem gewählten Konsumpaket und ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu zahlen.
Leider ist kein Konsum in Vereinsgebäuden erlaubt, daher können wir Dir leider keinen VIP Club Bereich anbieten, aber vielleicht wird sich das in Zukunft noch ändern, eines unserer Ziele für weitere Gesetzesänderungen für ein Genuss mit Verantwortung.

Mehr dazu in unseren Mitglieder-News
Lese mehr darüber was ein Cannabis Social Club ist Was ist ein CSC?
Die Vorteile und unsere Aufgaben

Mehr zur Anbauvereinigung dem Cannabis Social Club Laatzen e.V. i.G.
Mehr zum Gesundheitsschutz im Verein
Mehr zu Suchtprävention, Aufklärung und Jugendschutz Unsere Aufgaben
Mehr zur Cannabis Qualität in unserem Verein Qualitätsssicherung
Anbau Kontrolle

Werde Mitglied und erhalte bis zu 50g pro Monat in Reinform und großer Auswahl an Sorten, alles ein Preis.Zur Registrierung
Fahre nicht unter dem Einfluss von Cannabis!

Das bundesgesundheitsministerium.de sagt dazu: Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt. Hierzu wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert vorschlagen. Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben.

Zudem werden die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu Cannabis an die bei einer Alkoholproblematik geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können. Im Falle der Beendigung der Abhängigkeit von Cannabis (Entwöhnungsbehandlung) ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu bejahen, wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist.

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

Im Falle der Einnahme von Medizinalcannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung gilt das oben Gesagte mit der Einschränkung, dass ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten nur dann angeordnet werden kann, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) vorliegen, d.h. Anzeichen dafür vorliegen, dass Medizinalcannabis regelmäßig nicht gemäß den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird, oder bei bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Maß bestehen. — K aus H